E-Mail Kommunikation ist in den meisten Unternehmen klar geregelt. Private Mails sind entweder geduldet oder nicht. Anders sieht es mit dem Umgang mit sozialen Netzen aus. Facebook, Google+, Xing oder die VZ-Netzwerke sind in Deutschland aus dem täglichen Internetleben kaum wegzudenken. Für Unternehmen sind sie eine Chance, bieten aber auch einiges an Konfliktpotential.

Ein erster Rechtsstreit mit Signalwirkung ist aus Großbritannien bekannt. Hier wurde die BBC-Journalistin Laura Kuennsberg von der BBC auf Herausgabe ihrer rund 59.000 Follower bei Twitter verklagt. Die damalige Chefkorrespondentin für Politik hatte diese unter Ihrem Account BBCLauraK gesammelt. Nach dem Wechsel zu ITV benannte sie diesen in ITVLauraK um. Laut der BBC habe sie die Follower als Angestellte der BBC gesammelt und müsse diese nun der BBC überlassen.

Ein zweiter Rechtsstreit ist jüngst in den USA gestartet. Das Web-Portal Phonedog.com verklagt einen ehemaligen Mitarbeiter auf die Zahlung von 2,50 US-Dollar für jeden seiner gut 17.000 Follower (insgesamt ca. 32.700 Euro) bei Twitter. Der Angestellte Noah Kravitz hatte Privates und Berufliches über Twitter kundgetan.

Offen ist bisher, wie sich die 2,50 USD berechnen. Twitter selber verbietet Firmenaccounts, was jedoch in beiden Rechtsstreitigkeiten vermutlich eher nebensächlich sein wird.

Ihre Ansprechpartner:

Oliver Dirker, od@teuto.net